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Straßenverkehrsrecht für Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Lieferzeit: 3-7 Werktage
Unsicher in Bezug auf Sonder- und Wegerechte?
Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind bei ihren Einsatzfahrten unter bestimmten Voraussetzungen von der Beachtung der Straßenverkehrsordnung befreit. Dabei geht es um Sonderrechte und das Wegerecht. Häufig sind sich die Einsatzkräfte jedoch unsicher, unter welchen Bedingungen sie diese Rechte wahrnehmen dürfen.
Einsatzfahrt fortsetzen trotz Unfall?
Außer mit der Klärung, worum es bei Sonder- und Wegerechten genau geht, beschäftigt sich der Ratgeber mit Themen wie der alleinigen Benutzung von blauem Blinklicht, dem Kolonnenvorrecht und der Fortsetzung einer Einsatzfahrt trotz Unfallbeteiligung.
Wer darf noch mit Sonderrechten am Straßenverkehr teilnehmen?
Für Ärzte im Noteinsatz ist ein spezieller Exkurs enthalten. Ein Kapitel beantwortet abrundend die häufigsten Fragen (FAQ), zum Beispiel, ob Fahrzeuge des Hausnotrufdienstes Sonder- und Wegerecht in Anspruch nehmen dürfen oder ob für Angehörige des Katastrophenschutzes mit ihrem Privatfahrzeug die Sonderrechte gelten.
Aus dem Inhalt
- Sonderrechte
- Wegerecht
- Tabellarische Gegenüberstellung: Sonderrechte und Wegerecht
- Alleinige Benutzung von blauem Blinklicht
- Kolonnenvorrecht
- Fortsetzung der Einsatzfahrt trotz Unfallbeteiligung
- Exkurs: Arzt im Not(fall)einsatz
- Frequently Asked Questions
- Mehr Sicherheit bei Einsatzfahrten durch professionelle Aus- und Fortbildung
Hier geht es zum Straßenverkehrsrecht für Feuerwehr und THW.
Titeldetails
- 2016
- 80 Seiten, Softcover
- ISBN 978-3-609-69815-1
- 10,5 cm x 14,8 cm
- Erschienen bei Ecomed Sicherheit
- Leseprobe hier klicken