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Aushangpflichtige Gesetze
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Aushangpflichtige Gesetze
In § 16 des Arbeitszeitgesetzes (und sinngemäß auch in diversen anderen Gesetzen) steht Folgendes:
"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes […] an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen."
Das bedeutet die Aushangpflicht für Dich:
Jeder Arbeitgeber muss diese Gesetze aushängen.
Und selbstverständlich müssen diese auch auf dem aktuellsten Stand sein.
Außerdem musst Du als Arbeitgeber die aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb am Schwarzen Brett mehrfach zur Verfügung stellen, wenn Dein Betrieb aus mehreren Einheiten besteht. Dies gilt auch, wenn sich Dein Betrieb beispielsweise über große Flächen oder mehrere Etagen erstreckt oder aus mehreren Filialen besteht. Zudem hat auch der Betriebsrat ein Recht auf eine eigene Aushangmöglichkeit, sprich: für ihn sollte möglichst eine eigene Ausgabe aushängen.
Was gibt es Neues im Herbst 2022 und der 40. Auflage von "Aushangpflichtige Gesetze"?
Seit der Frühjahrs-Auflage gab es wieder gesetzliche Änderungen, die für die Aushangpflichtigen Gesetze relevant sind.
Wo hat sich etwas getan? Diesmal vor allem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), und da ganz besonders in den §§ 25 und 26:
Die Leitung der "Antidiskriminierungsstelle des Bundes", eine zentrale Anlaufstelle für alle, die Diskriminierungserfahrungen machen, wird nun und in Zukunft als "Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung" durch den Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt.
Die ganz und gar neu gefassten Paragraphen regeln ihre Rechtsstellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten – mit dem Ziel, die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle sicherzustellen.
Übrigens wurde am 7. Juli 2022 die erste Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung gemäß diesen neu gefassten Paragraphen bereits gewählt und am 12. Juli von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt: Ferda Ataman.
Zurück zur Herbstauflage der Aushangpflichtigen Gesetze:
Auch im Pflegezeitgesetz ändern sich mal wieder die Pandemie-bedingten Sonderregelungen. Und die Übergangsvorschriften im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Was Dir die Aushangpflichtigen Gesetze von ecomed-Storck liefern:
Du bekommst in einem vorgelochten Heft zusammengefasst alle aushangpflichtigen Gesetze zum Aufhängen am Schwarzen Brett. Inklusive weiterer Vorschriften, die eng damit verknüpft sind und daher im Zusammenhang gelesen werden sollten. Einleitungen vor jedem Gesetz erklären Dir die Besonderheiten und liefern nützliche Definitionen.
Mit der topaktuellen Herbst-Auflage 2022 bist Du voll und ganz auf der sicheren Seite: denn damit hast Du alle aushangpflichtigen Gesetze und einiges mehr auf aktuellem Stand parat:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Biostoff-Verordnung
- Bundesdatenschutzgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch (nur arbeitsrechtliche Vorschriften)
- Gendiagnostikgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
- Kinderarbeitsschutzverordnung
- Ladenschlussgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
- Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
- Nachweisgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
Die umfangreichen Texte zum Strahlenschutzrecht (StrlSchG und StrlSchV) gibt‘s per Download zum Buch. Das Aushängen des Buches reicht dennoch vollkommen aus, um Deine Aushangpflicht sicher zu erfüllen!
Am besten, Du hängst Deine neue Herbstauflage gleich an alle Schwarzen Bretter.
Denn wenn die Kontrolleure veraltete oder fehlende Aushänge entdecken, können satte Bußgelder fällig werden: bis zu 5.000 € (statt bisher bis zu 2.500 €).
Titeldetails
- 2023, 41. Auflage
- 210 Seiten, Softcover
- ISBN 978-3-609-68724-7
- 14,8 x 21,0 cm
- Erschienen bei ecomed Sicherheit
- Erscheinungsdatum: 13.09.2022
- Hier findest Du die Leseprobe Aushangpflichtige Gesetze